Ein Statement unserer Vorsitzenden Claudia Stamm zu einer Aktion von Profamilia Niederbayern zu § 219a StGB:
„Weg mit dem Paragraph 219a, sowas von klar. Ich habe echt das Gefühl, wo leben wir beziehungsweise in welchem Jahrhundert leben wir? Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens, 218a heißt der, Abtreibung ist erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen und dann muss es auch erlaubt sein, dass ein Arzt oder eine Ärztin darauf hinweist, dass sie Abtreibungen durchführt. Also ganz klar, die Demos, die Protestaktionen brauchts. Weg mit dem Paragraph 219a!“
§ 219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ auf dejure.org
§ 218a StGB „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ auf dejure.org
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